Wehrpflichtersatz

 


 
 
 

Frage:

Wie hoch ist der Wehrpflichtersatz ab 2004?

 

Antwort:

Der Wehrpflichtersatz betrug bisher 2% des taxpflichtigen Einkommens (min. 150 Franken). Dieser musste bis zum Alter von 42 Jahren entrichtet werden. Ab 2004 muss noch bis zum 30. Altersjahr Wehrpflichtersatz bezahlt werden. Diese Abgabe beträgt pro Jahr 3% des steuerbaren Einkommens (min. 200 Franken).

 

 

Frage:

Bisher wurde pro Diensttag 10% vom Wehrpflichtersatz abgezogen - was sieht die Neuregelung vor?

 

 

 

Antwort:

Wer Zivilschutz leistet, hat einen reduzierten Wehrpflichtersatz zu bezahlen. Ab Januar 2004 werden pro Diensttag 4% vom Wehrpflichtersatz abgezogen. Um die Ersatzabgabe nicht bezahlen zu müssen, hätte ein Angehöriger des Zivilschutzes theoretisch in einem Jahr 25 Diensttage zu leisten.

 

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