Was muss ich tun, wenn ich ins Ausland verreisen möchte?

Wenn Sie für längere Zeit ins Ausland verreisen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Einwohnerkontrolle und beim Kreiskommando ab.

Sie finden den Prozess und weiterführende Informationen unter folgendem Link: Auslandaufenthalt / Wegzug ins Ausland. ​

Anschliessend wird Ihr Auslandaufenthalt im System eingepflegt und Sie werden während Ihres Auslandaufenthaltes für keinen Dienst aufgeboten. Die Briefkorrespondenz von Dienstvoranzeigen und Dienstaufgeboten wird aufrechterhalten und an die gültige Briefadresse versendet. Die Dienstvoranzeige und Dienstaufgebote für die Zeit nach dem Auslandaufenthalt sind zu befolgen und einzuhalten.