Informationen zur Ablösung des Dienstbüchleins
Das Dienstbüchlein wurde per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) digital abgelöst.
Folglich wird ab dem 1. Juni 2026 das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt oder neu ausgestellt. Für Einträge bis zu diesem Datum bleibt es jedoch weiterhin gültig und muss bis zur Entlassung aus dem Zivilschutz aufbewahrt werden. Für neue Einträge gilt die digitale Datenführung als massgebend.
Somit muss das Dienstbüchlein nicht mehr beim Dienststart der aufbietenden Stelle abgegeben werden.
Weiterführende Informationen zur Ablösung des Dienstbüchlein: Ende des Dienstbüchleins per 1. Juni 2026