EO-Meldekarte 

Informationen zur EO-Meldekarte

Der Dienstleistende erhält vom Rechnungsführer/in bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leitet sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.

EO-Meldekarte verloren

Wenn eine Meldekarte (EO-Anmeldung) verloren gegangen ist, kann durch die Ausgleichskasse eine Ersatzanmeldung, Mithilfe des Dienstbüchlein, ausgestellt werden. Verlangen Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ein Ersatzformular.
Ersatzanmeldung bei der Ausgleichskasse 

Weiterführende Informationen zur EO / Erwerbsersatz

Weiterführende Informationen zur EO und Erwerbsausfallentschädigung: Informationen EO & Erwerbsausfallentschädigung

Weiterführende Informationen zur EO-Anmeldung: WAS - Ausgleichskasse Luzern

Berechnung EO

Berechnung EO